Wie erhält mein Kind die französische Staatsbürgerschaft?

Etrangers, ce qu'il faut savoir

Ob und wie Ihr Kind die französische Staatsbürgerschaft bekommen kann, hängt insbesondere davon ab, ob ein Elternteil französisch oder in Frankreich geboren ist, ob Ihr Kind in Frankreich geboren ist und wie lange es sich in Frankreich aufgehalten hat.

Zuerkennung der Staatsbürgerschaft durch Abstammung (filiation)

Ihr Kind hat einen Anspruch auf Zuerkennung der französische Staatsbürgerschaft, wenn Sie oder der andere Elternteil diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes innehalten. Dabei ist unerheblich, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Es muss lediglich die Abstammung nachgewiesen werden, etwa durch die Geburtsurkunde (acte de naissance).  Auch eine nachträgliche Anerkennung der biologischen Abstammung führt zur Staatsbürgerschaft, solange das Kind noch minderjährig ist. Außerdem ist unerheblich, ob Ihr Kind in Frankreich lebt oder nicht.

Für adoptierte Kinder gilt das Gleiche, sofern es sich um eine Volladoption handelt, die in Frankreich eingetragen wurde.

Zuerkennung der Staatsbürgeschaft als in Frankreich geborenes Kind eines in Frankreich geborenen ausländischen Elternteils

Auch wenn sowohl Ihr Kind in Frankreich geboren ist, als auch zumindest entweder Sie oder der andere Elternteil, kann das Kind die Staatsangehörigkeit erlangen. Hierzu muss lediglich die Elternschaft anerkannt werden bevor die Volljährigkeit erreicht ist. Zwecks Nachweis der Staatsbürgerschaft muss ein certificat de nationalité francaise (Bescheinigung der französischen Staatsbürgerschaft) beim Tribunal d’Instance beantragt werden.

Staatsangehörigkeit durch „déclaration“ (Erklärung) bei Geburt und Aufenthalt in Frankreich

Die Geburt in Frankreich an sich führt noch nicht zum Erhalt der Staatsangehörigkeit. Doch wenn Ihr Kind in Frankreich geboren ist, erhält es die französische Staatsbürgerschaft automatisch mit der Volljährigkeit oder unter Umständen schon ab 13 oder 16 Jahren durch Erklärung. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, hat Ihr Kind einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft, das heißt, sie muss erteilt werden.

  • Bereits ab 13 Jahren wird Sie verliehen, wenn Ihr Kind in Frankreich geboren ist, seit seinem 8. Geburtstag 5 Jahre lang in Frankreich gelebt hat und noch immer dort lebt.
  • Ab 16 Jahren erhält Ihr Kind die Staatsbürgerschaft, wenn es in Frankreich geboren ist, seit es 11 Jahre alt ist 5 Jahre in Frankreich gelebt hat und noch immer dort lebt.
  • Mit 18 Jahren wird die Staatsbürgerschaft erlangt, wenn Ihr in Frankreich geborenes Kind seit es 11 Jahre alt ist 5 Jahre lang in Frankreich gelebt hat und noch immer dort lebt.
  • Achtung! Die Bescheinigung der französischen Staatsbürgerschaft muss spätestens mit 18 Jahren, besser mit 17 Jahren, beantragt werden, da sonst später der normale Einbürgerungsprozess durchlaufen werden muss.

Die 5 Jahre Aufenthalt müssen jeweils nicht durchgängig sein.

Wie funktioniert die Erklärung?

Ab 16 Jahren ist es der Minderjährige selbst, der die Staatsbürgerschaft einfordert. Ab 13 Jahren fordern Sie diese im Namen Ihres Kindes. Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen:

  • Nachweise über die 5 in Frankreich gelebten Jahre, etwa Schulzeugnisse (livrets scolaires), Schulbescheinigung (certificats de scolarité), Ausbildungsvertrag, …
  • Geburtsurkunde (acte de naissance)
  • Bei 13 Jahre altem Kind: Nachweis des elterlichen Sorgerechts (autorité parentale).

Die Erklärung der Staatsangehörigkeit müssen Sie an den für Nationalitätsangelegenheiten zuständigen Greffier (Gerichtsschreiber) am Tribunal d’Instance (Amtsgericht) am Wohnort des Kindes wenden. Innerhalb von 6 Monaten erlässt der Greffier eine Entscheidung. Falls Ihr Antrag negativ entschieden wird, können Sie diese Entscheidung vor dem Tribunal de Grande Instance (Landgericht) angreifen.

Eva Schettler

(Praktikantin, Juli 2016)