Nach welchem Recht richtet sich meine Scheidung?

Famille, ce qu'il faut savoir

Wie bereits im vorigen Beitrag erklärt, kann sich ein internationales Paar, das in Frankreich wohnt, von einem französischen Gericht scheiden lassen. Bei internationalen Paaren kann es dann sein, dass der Richter ausländisches Recht anwenden muss.

Der Richter unterscheidet zwischen der Scheidung an sich einerseits, und den Folgen der Scheidung (Unterhaltspflichten, güterrechtliche Auseinandersetzung) andererseits, die sich jeweils nach unterschiedlichem Recht richten können.

Nach welchem Recht richtet sich die Scheidung?

Sie können wählen, dass sich Ihre Scheidung nach französischem Recht richten soll, wenn:

  •  Sie zum Zeitpunkt der Rechtswahl beide in Frankreich lebten.
  •  Sie zuletzt gemeinsam in Frankreich gelebt haben und Sie oder Ihr Ehepartner noch  immer dort lebte zum Zeitpunkt der Vereinbarung.
  •  Sie oder Ihr Partner die französische Staatsbürgerschaft besitzt.

Hierfür müssen Sie und Ihr Partner sich hierauf einigen, bevor Sie vor Gericht gehen.

Falls Sie kein Recht wählen, wird der Richter vorrangig das Recht Ihres Wohnortes zum Zeitpunkt der Anrufung anwenden. Wenn Sie beide in Frankreich leben also das französische.

Nach welchem Recht richten sich Folgefragen im Zusammenhang mit der Scheidung?

Unterhaltspflichten (obligations alimentaires):

Die Unterhaltspflichten richten sich nach dem Recht des gewöhnlichen Wohnortes des Unterhaltsberechtigten. Wenn also Unterhalt für Ihre Kinder gefordert wird, ist der Aufenthaltsort Ihrer Kinder entscheidend. Wenn Sie Unterhalt von Ihrem Partner fordern, ist es Ihr Wohnort und umgekehrt.

  • Ihre gesamte Familie wohnt in Frankreich: sämtliche Unterhaltszahlungen richten sich nach französischem Recht.
  • Sie wohnen in Deutschland und fordern Unterhalt von Ihrem Partner in Frankreich: deutsches Recht wird angewendet.

Andere Fragen hinsichtlich Ihrer Kinder (elterliche Sorge, Umgangsrecht,…):

Der gewöhnliche Aufenthaltsortes Ihres Kindes ist entscheidend dafür, welches Recht diese Fragen regelt.

Die güterrechtliche Auseinandersetzung (liquidation du régime matrimonial):

Ihr ehelicher Güterstand (régime matrimonial) bestimmt die Vermögensaufteilung (séparation des patrimoines = wer bekommt was) bei der Scheidung. Er wird primär durch Ihren Ehevertrag bestimmt. Falls Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, wird grundsätzlich das Recht Ihres ersten Wohnortes nach der Eheschließung auf die Vermögensaufteilung angewendet. Sollte es sich dabei um ausländisches Recht handeln, muss der französische Richter dieses anwenden.

  • Sie haben keinen Ehevertrag geschlossen und nach Ihrer Eheschließung in Deutschland gelebt: deutsches Recht wird auf Ihre Vermögensangelegenheiten angewendet.

Konsultieren Sie uns gerne für alle weiteren Fragen rund um Ihre Scheidung!

Eva Schettler

(Praktikantin, Juli 2016)